Datenschutzerklärung

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung, die auch für Ihren Besuch auf unserer Website gilt und Bestandteil der Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist.

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Anmietung von Tagungs-, und Veranstaltungsräumen sowie für das Business Center (Co-Working Lounge und Geschäftsadressen) der Meet & Connect GmbH zur Durchführung von Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen und vergleichbaren Veranstaltungen und alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Meet & Connect GmbH .
  2. Den Geschäftsbedingungen des Kunden wir hiermit Sie finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich seitens des Vorstandes genehmigt wurde.
  3. Veröffentlichungen jeder Art, in denen auf den Veranstaltungsort hingewiesen wird, sind der Meet & Connect GmbH rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zur Kenntnisnahme zu übersenden. Sie bedürfen der Genehmigung durch die Meet & Connect GmbH.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Der Vertrag wird rechtskräftig durch die vom Kunden schriftlich bestätigte/unterzeichnete Buchungsbestätigung der Meet & Connect GmbH
  2. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler als Organisator beauftragt, haftet dieser zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Meet & Connect GmbH .
  3. Die Meet & Connect GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden in diesem Zusammenhang sind Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wir die Meet & Connect GmbH bemüht sein, bei Kenntnis dieser oder auf unverzügliche Rüge des Kunden für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Meet & Connect GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  4. Alle vertraglichen Ansprüche gegen die Meet & Connect GmbH verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach fünf Jahren.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Meet & Connect GmbH unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss und Buchungsbestätigung darüber aufzuklären, ob die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Meet & Connect GmbH in der Öffentlichkeit gefährden könnte.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt Die Meet & Connect GmbH übernimmt je nach vertraglicher Absprache gegen Entgelt die Aufbewahrung sowie die Nachsendung derselben.
  7. Soweit dem Kunden gegen Entgelt ein Stellplatz auf dem Parkplatz, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Zentrumsgrundstück abgestellter oder rangierte Fahrzeuge und für deren Inhalte haftet die Meet & Connect GmbH nicht. Eine Überwachungspflicht der Meet & Connect GmbH besteht nicht. Etwaige Schäden sind dieser unverzüglich anzuzeigen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Meet & Connect GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und ihm zugesagten Leistungen zu
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die in Anspruch genommenen Leistungen – auch seiner Veranstaltungsteilnehmer – die geltenden vereinbarten Preise der Meet & Connect GmbH zu zahlen. Er haftet für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommenen Leistungen sowie für die von diesen verursachten Kosten. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen, Kosten und Auslagen der Meet & Connect GmbH an Dritte. Insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung sechs Monate und erhöht sich der von der Meet & Connect GmbH allgemein für vergleichbare Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung über die sechs Monate hinaus, erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Nach Abschluss des Vertrages zum Tage der Veranstaltung eintretende Erhöhungen der Mehrwertsteuer werden nachberechnet. Von dieser Klausel ausgenommen sind Premiumkunden und Verträge mit eigenen Vertragsbedingungen.
  4. Die Preise können seitens der Meet & Connect GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der Meet & Connect GmbH oder der Aufenthaltsdauer (Tage – Zeiten) der Gäste wünscht und die Meet & Connect GmbH em zustimmt.
  5. Rechnungen der Meet & Connect GmbH sind binnen 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Meet & Connect GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Meet & Connect GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 an die Meet & Connect GmbH zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
  6. Als Rechnungsanschrift gilt die uns vorliegende Adresse. Abweichende Anschriften können bis zum Veranstaltungstag in schriftlicher Form übermittelt Nachträgliche Änderungen des Rechnungsempfängers werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- € berechnet.
  7. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden, und wir dieser nicht erreicht, kann die Meet & Connect GmbH 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn in Rechnung stellen.
  8. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten oder rechtskräftigen Forderung gegen eine Forderung der Meet & Connect GmbH aufrechnen oder mindern.
  9. Die Meet & Connect GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind in der Buchungsbestätigung schriftlich vereinbart.
  10. Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nach dem Dafürhalten der Meet & Connect GmbH zweifelhaft erscheinen lassen, so ist die Meet & Connect GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistungen die vereinbarten Leistungen zu Verfügung zu stellen.
    1. Eine kostenfreie Stornierung eines Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Meet & Connect GmbH. Erfolgt diese Zustimmung nicht, so sind die vertraglich vereinbarten Raummieten sowie alle bei dritten veranlassten Leistungen zu zahlen. Dies gilt nicht bei einer möglichen Weitervermietung zu gleichen Konditionen oder bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Meet & Connect GmbH. Jedwede Stornierung bedarf der Schriftform und der Bestätigung der Meet & Connect GmbH
    2. Sofern zwischen der Meet & Connect GmbH und dem Kunden schriftlich ein Termin vereinbart wurde, bis zu dem eine kostenfreie Stornierung vom Vertrag zulässig ist, kann der Kunde den Vertrag bis zum vereinbarten Termin stornieren ohne Zahlungs- oder Erfüllungsansprüche der Meet & Connect GmbH auszulösen. Das Stornierungsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zur Stornierung schriftlich gegenüber der Meet & Connect GmbH ausübt. 
    3. Tritt der Kunden nach Vertragsunterzeichnung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten kostenfreien Stornofrist zurück, gelten folgende Bedingungen:

      Raumbuchungen ohne zusätzliche Leistungen:

      Frist bis Nutzungs- /Veranstaltungsbeginn Stornokosten
      Bis 30 Tage

      0 % (kostenfreier Rücktritt)

      Ab 29 Tage

      40 % der vereinbarten Raummiete

      Ab 21 Tage

      70 % der vereinbarten Raummiete

      Ab 7 Tage

      100 % der vereinbarten Raummiete

      Raumbuchungen zuzüglich Leistungen wie Catering, spezielle Veranstaltungstechnik etc.:

      Frist bis Nutzungs- /Veranstaltungsbeginn Stornokosten
      Bis 30 Tage 0 % (kostenfreier Rücktritt)
      Ab 29 Tage 40 % der vereinbarten Raummiete + 40 % der gebuchten Zusatzleistungen
      Ab 21 Tage 70 % der vereinbarten Raummiete + 70 % der gebuchten Zusatzleistungen
      Ab 7 Tage 100 % der vereinbarten Raummiete + 100 % der gebuchten Zusatzleistungen

      Raumbuchungen zuzüglich Leistungen wie Catering, spezielle Veranstaltungstechnik etc.:

      Frist bis Nutzungs- /Veranstaltungsbeginn Stornokosten
      Bis 30 Tage 0 % (kostenfreier Rücktritt)
      Ab 29 Tage 40 % der Tagungspauschale pro Teilnehmer
      Ab 21 Tage 70 % der Tagungspauschale pro Teilnehmer
      Ab 7 Tage 100 % der Tagungspauschale pro Teilnehmer

IV. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahlen muss spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Meet & Connect GmbH mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Meet & Connect GmbH.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden muss mindestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, damit eine Überprüfung von der Meet & Connect GmbH vorgenommen werden kann ob die Reduzierung für die Abrechnung anerkannt Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wir die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl berechnet.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl kann unter Umständen die gewünschte Speisenfolge nicht mehr serviert werden, es sei denn, die Meet & Connect GmbH hat der Änderung zugestimmt.
  4. Bei größeren Erhöhungen der Teilnehmerzahl ist die Meet & Connect GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen. Die Tagesmietpreise beziehen sich auf den Zeitraum von 8:00 bis 17:30 Tagesveranstaltungen, die länger als 17:30 Uhr andauern, werden zusätzlich mit dem entsprechenden Abendtarif berechnet, Gültigkeit hat die jeweilige Buchungsbestätigung.
  5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Meet & Connect GmbH diesen Abweichungen zu, so kann die Meet & Connect GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltungen und muss die Meet & Connect GmbH Gäste wegen der verspäteten Räumung in einem anderen Tagungsraum unterbringen, trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallenden Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Meet & Connect GmbH bleiben dadurch unberührt.
  6. Bei Veranstaltungen, die über 21:30 Uhr hinausgehen, kann die Meet & Connect GmbH falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises berechnen. Ferner kann die Meet & Connect GmbH aufgrund von Einzelnachweisen Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss den Heimweg antreten müssen und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

V. Mitbringen und Mitnehmen von Speisen

  1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Meet & Connect GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist die Meet & Connect GmbH berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag in Höhe von 20 € für den entstandenen Ausfall zu fordern, der der Meet & Connect GmbH für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre. Die Meet & Connect GmbH übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgenommenen Speisen und Getränken.

VI. Stornierung durch die Meet & Connect GmbH

  1. Sofern ein kostenfreies Stornierungsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Meet & Connect GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Meet & Connect GmbH auf sein Recht zur Stornierung im Rahmen einer von Meet & Connect GmbH festgesetzten Frist nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Meet & Connect GmbH nicht zur festen Buchung im Rahmen einer von der Meet & Connect GmbH festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag die ursprünglich vereinbarten, kostenlose Stornierungsfrist außer Kraft gesetzt wird.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Meet & Connect GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist die Meet & Connect GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls* höhere Gewalt oder andere von der Meet & Connect GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. 
    * Die Meet & Connect GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der von der Meet & Connect GmbH angebotenen Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Meet & Connect GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Meet & Connect GmbH  zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt der Meet & Connect GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2 oder 3 ein Schadensersatzanspruch von der Meet & Connect GmbH gegen den Kunden bestehen, so kann die Meet & Connect GmbH den Anspruch pauschalieren, Klausel IV Nummern 3 bis 6 gelten entsprechend.
  5. Ein Rücktritt der Meet & Connect GmbH ist auch möglich, falls die Meet & Connect GmbH von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen der Meet & Connect GmbH nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Meet & Connect GmbH gefährdet erscheinen. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.

VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit die Meet & Connect GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung, die sachgerechte Bedienung und die ordnungsgemäße Rückgabe, auch von Meet & Connect GmbH eigenen Anlagen. Er stellt die Meet & Connect GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Meet & Connect GmbH bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den Einrichtungen der Meet & Connect GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Meet & Connect GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen die Meet & Connect GmbH pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Kunde ist mit Zustimmung der Meet & Connect GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Meet & Connect GmbH eine Anschlussgebühr verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Meet & Connect GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
  4. Störungen oder Beschädigungen (auch Bekleben von Wänden ) an von der Meet & Connect GmbH zur Verfügung gestellten oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit auf Kosten des Kunden sofort beseitigt.
  5. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigenen Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften, die Einhaltungen der Bestimmungen des Lärmschutzes, des Jugendschutzes, u.a. sowie die Zahlung der GEMA Gebühren.

VIII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen und im Gebäude der Meet & Connect GmbH. Die Meet & Connect GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 4 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die Meet & Connect GmbH berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Meet & Connect GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Dekorationsmaterial auf Kosten des Kunden zu entfernen bzw. die Anbringung zu untersagen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Dekorationsmaterial vorher mit der Meet & Connect GmbH abzustimmen.
  3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die Meet & Connect GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden Müssen die Gegenstände im Veranstaltungsraum verbleiben, kann die Meet & Connect GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
  4. Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers Die Meet & Connect GmbH bewahrt die Sachen 3 Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Die Kosten der Verwahrung hat der Kunde zu tragen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich die Meet & Connect GmbH nach Ablauf der Frist eine Vernichtung auf Kosten des Kunden vor.
  5. Für eingebrachte Sachen haftet die Meet & Connect GmbH grundsätzlich nicht, dies ist Mietersache. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn Tagungsräume oder Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben.

IX. Haftung des Kunden für Schäden

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Die Meet & Connect GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

X. Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Klausel, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für alle beiderseitigen Verpflichtungen der Sitz der Meet & Connect GmbH in
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Meet & Connect GmbH Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Meet & Connect GmbH .
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UNKaufrechts und des Kollisionsrechts ist
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle unwirksamer Bestimmungen werden diese durch gesetzliche Bestimmungen ersetzt, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.

 

Stand: August 2023