Datenschutzerklärung

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung, die auch für Ihren Besuch auf unserer Website gilt und Bestandteil der Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist.

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Anmietung von Konferenz-Meeting und Tagungsräumen sowie für Businessvermietungen und Businessleistungen (TOP Business Center), Work Lounges und Lounges zur geschäftlichen Nutzung und alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der TOP Tagung & Business Center GmbH.
2. Den Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich seitens der Geschäftsführung genehmigt wurde.
3. Jegliche Art von Publikationen und Hinweisen in Medien, in denen auf Räumlichkeiten der TOP Tagung & Business Center GmbH. als Austragungsort einer öffentlichen oder einem eingeschränkten, aber über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehenden Personenkreis zugänglichen Veranstaltung hingewiesen wird, sind der TOP Tagung & Business Center GmbH. vom Ausrichter rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zur Kenntnisnahme zu übersenden. Sie bedürfen der Genehmigung durch die TOP Tagung & Business Center GmbH.

II. Vertragsarten

1. Anmietung von Konferenz – Meeting und Tagungsräumen
Der Kunde erhält mit Abschluss des Angebotes bzw. nach seiner schriftlichen Bestätigung der Buchung das Recht, zu den vereinbarten Konditionen und unter Beachtung des von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Rahmens seine Veranstaltung in den Räumlichkeiten der TOP Tagung & Business Center GmbH auszurichten und abzuhalten.
2. Businessvermietungen und Businessleistungen (TOP Business Center) sowie Anmietung von Work Lounges und Lounges zur geschäftlichen Nutzung
2.1 Ladungsfähige Geschäftsadresse/Firmensitzadresse
Der Kunde darf die Adresse des vereinbarten TOP Business Centers, einem Leistungsangebot der TOP Tagung & Business Center GmbH, für seine Geschäftskorrespondenz verwenden.
2.1.1 Beinhaltet der Vertrag zu einer Geschäftsadresse/Domiziladresse einen Versand der Geschäftspost des Kunden durch das TOP Business Center, ermächtigt dieser das TOP Business Center zum Öffnen und zum Versand der Korrespondenz. Diese Dienstleistung erfolgt nach vertraglich individuell vereinbarten Konditionen.
2.1.2 Im Falle der Anmietung einer Domizil- bzw. Firmensitzadresse ist der Kunde neben der Nutzung des Briefkastens zur Anmietung eines Tagesbüros als Firmenbüro berechtigt. Dies erfolgt gemäß individueller vertraglicher Vereinbarung.
2.2 Telefonservice
Ein Telefonservice seitens des TOP Business Centers existiert. Vereinbarungen über einen möglichen Telefon- oder Kommunikationsservice werden individuell in den Verträgen festgehalten.
2.3 Virtual Office
Die Spezialform der Geschäftsadressvermietung, das Virtual Office als virtuelles, pro forma existierendes Büro, enthält alle Leistungen der Abschnitte II.2.1 und II.2.2.
2.4 Tagesbüro oder Arbeitsplatz in der Work Lounge
Wird ein Büro oder ein Arbeitsplatz in der Work Lounge im sogenannten Coworking Space für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten in einem TOP Business Center angemietet, sind die Klauseln II.2.1 und II.2.2 in gleicher Form gültig. Die Tarife für diese Anmietung regelt ein individueller Vertrag, sofern der Kunde die Adresse bucht.
2.5 Bürovermietung
Im Falle einer Bürovermietung für eine Dauer von mehr als 12 Monaten haben in allen TOP Business Centern die gewerblichen Mietverträge Gültigkeit.
2.6 Büro auf Zeit
Im Falle einer Bürovermietung für die Dauer mehr als 12 Monaten werden die Bedingungen individuell in den Verträgen geregelt.
2.7 Firmenbeschilderung
In jeder Vertragsart kann der Kunde in dem jeweiligen TOP Business Center eine eigene Firmenbeschilderung hinzubuchen. Das Firmenschild richtet sich in Design und Größe nach den Vorgaben des TOP Business Centers.

III. Vertragsabschluss, Nutzungsverhalten und Haftungsbedingungen

1. Der Vertrag wird rechtskräftig durch das vom Kunden der TOP Tagung & Business Center GmbH zugesendete schriftlich bestätigte Buchungsangebot – insbesondere im Fall der Anmietung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen – oder die Unterschrift unter dem Vertrag mit der TOP Tagung & Business Center GmbH bzw. – insbesondere im Fall einer Anmietung zur geschäftlichen Nutzung – dem TOP Business Center als Anbietern der Leistung.
2. Der Kunde muss alle maßgeblichen Gesetze und Vorschriften bei der Nutzung der Räumlichkeiten der TOP Tagung & Business Center GmbH sowie bei der Führung seiner Geschäftstätigkeiten einhalten und darf dabei nicht rechtswidrig handeln.
3. Mit dem Abschluss des Vertrags bzw. der schriftlichen Buchungsbestätigung verpflichtet sich der Kunde, die Hausordnung der TOP Tagung & Business Center GmbH einzuhalten. Diese Hausordnung wurde entwickelt und vorgegeben, um die Nutzung der Einrichtungen durch den Kunden zu schützen. Die Hausordnung kann an den jeweiligen Standorten der TOP Tagung & Business Center GmbH variieren und lokal erforderliche Regelungen enthalten.
4.Der Kunde verpflichtet sich mit Vertragsabschluss bzw. der schriftlichen Buchungsbestätigung, alles zu unterlassen, was die Nutzung des TOP Business Centers durch die TOP Tagung & Business Center GmbH oder durch Dritte beeinträchtigen kann. Dazu gehören die Verursachung von Lärm und aggressives Verhalten sowie alle Handlungsweisen, welche die von der TOP Tagung & Business Center GmbH zu zahlenden Versicherungsprämien erhöhen, zu Verlusten für die TOP Tagung & Business Center GmbH oder den Eigentümer eines Anteils an dem Gebäude, in dem sich das vom Kunden genutzte TOP Business Center befindet, führen oder Schäden daran verursachen könnten.
4.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Freiflächen (Parkraum oder Grünanlage sind zu berücksichtigen), Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
4.2 Die TOP Tagung & Business Center GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die TOP Tagung & Business Center GmbH bzw. das gewählte TOP Business Center unaufgefordert spätestens bei der Buchungsbestätigung bzw. Vertragsabschluss darüber aufzuklären, ob die Veranstaltung oder Nutzung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters oder ihrer sonstigen Eigenheiten den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der TOP Tagung & Business Center GmbH und der TOP Business Center in der Öffentlichkeit gefährden könnte.
6. Dem Kunden ist untersagt, Geschäfte zu tätigen, die in direkter Konkurrenz mit dem Kerngeschäft der TOP Tagung & Business Center GmbH stehen. Um dies zu gewährleisten, darf der Kunde nur jene Geschäftstätigkeiten in seinem Namen oder im Namen eines Dritten ausüben, denen die TOP Tagung & Business Center GmbH zuvor zugestimmt hat.
7. Der Kunde darf nach Abschluss eines entsprechenden Mietvertrags die Adresse des Standortes der TOP Tagung & Business Center GmbH als seine Geschäftsadresse verwenden. Die Adresse der TOP Tagung & Business Center GmbH als Adresse des eingetragenen Sitzes einer Gesellschaft oder einer anderen Organisation zu verwenden ist dem Kunden nur gestattet, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Jede andere Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von der TOP Tagung & Business Center GmbH untersagt.
8. Der Kunde erkennt an, dass (a) die Bedingungen der Klauseln III.2 bis III.7 ein wesentlicher Anlass für die TOP Tagung & Business Center GmbH zur Erfüllung dieses Vertrags sind und (b) jeder Verstoß durch den Kunden gegen die in diesen Klauseln formulierten Bedingungen eine wesentliche Vertragsverletzung durch den Kunden darstellt, welche die TOP Tagung & Business Center GmbH berechtigt, diesen Vertrag fristlos und ohne weitere Maßnahmen zu kündigen.
9. Ist der Kunde nicht selbst der Nutzer oder Veranstalter bzw. wird vom Nutzer oder Veranstalter ein gewerblicher Vermittler als Organisator beauftragt, haftet dieser zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der TOP Tagung & Business Center GmbH
10. Die TOP Tagung & Business Center GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.
10.1 Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Die TOP Tagung & Business Center GmbH übernimmt je nach vertraglicher Absprache gegen Entgelt die Aufbewahrung sowie die Nachsendung derselben.
10.2 Soweit dem Kunden gegen Entgelt ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Zentrumsgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und für deren Inhalte haftet die TOP Tagung & Business Center GmbH nicht. Eine Überwachungspflicht der TOP Tagung & Business Center GmbH besteht nicht. Etwaige Schäden sind dieser unverzüglich anzuzeigen.
10.3 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird die TOP Tagung & Business Center GmbH bemüht sein, bei Kenntnis dieser oder auf unverzügliche Rüge des Kunden für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die TOP Tagung & Business Center GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
11. TOP Tagung & Business Center GmbH ist nicht für den erlittenen Schaden haftbar, der aus der Nichtbereitstellung von Leistungen durch die TOP Tagung & Business Center GmbH oder die TOP Business Center aufgrund von höherer Gewalt, technischen Störungen, Streiks sowie Pflichtversäumnissen oder Nachlässigkeiten von Mitarbeitern, Führungskräften oder Angehörigen der Hausverwaltung bzw. der Hausdienste resultiert.
12. DER KUNDE STIMMT AUSDRÜCKLICH UND INSBESONDERE ZU, AUF ANSPRÜCHE AUF SCHADENERSATZ FÜR JEGLICHE UNMITTELBAREN, MITTELBAREN, BESONDEREN UND FOLGESCHÄDEN – DAZU GEHÖREN UNTER ANDEREM GESCHÄFTS-, UMSATZ-, GEWINN- ODER DATENVERLUSTE – SOWIE STRAFZUSCHLÄGE ZU VERZICHTEN UND DIESE NICHT ZU ERHEBEN, DIE AUF DIESEN VERTRAG, AUF EINE NICHTERBRINGUNG DER HIERIN VORGESEHENEN LEISTUNGEN, AUF EINE NICHTERBRINGUNG DER KURIERDIENSTE ZUR PÜNKTLICHEN ODER SONSTIGEN LIEFERUNG VON DINGEN (BRIEFE, PAKETE USW.) ODER AUF EINE UNTERBRECHUNG DER LEISTUNGEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND.
13. Alle vertraglichen Ansprüche gegen die TOP Tagung & Business Center GmbH verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach fünf Jahren.

IV. Leistungen und Kosten

1. Die TOP Tagung & Business Center GmbH ist grundsätzlich verpflichtet, die vom Kunden bestellten und ihm zugesagten Leistungen zu erbringen, wenn das Nutzungsverhalten des Kunden, begründete Annahmen zu einem Nichtnachkommen der Zahlungsverpflichtung und/oder die Haftungsbedingungen dem nicht entgegenstehen. Die TOP Tagung & Business Center GmbH behält sich das Recht vor, Leistungen vorzuenthalten (einschließlich der Verweigerung des Zugangs zu den Räumlichkeiten), solange Beiträge und/oder Zinsen ausstehen oder der Kunde gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt.
2. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, werden Standardleistungen (als wiederkehrende Leistungen) zu den angegebenen Tarifen für die Dauer des
(Miet- )Vertrags (einschließlich der Verlängerung) von der TOP Tagung & Business Center GmbH zur Verfügung gestellt und ausgeführt.
2.1 Alle von Kundenseite verlangten wiederkehrenden Leistungen sind ebenso wie Monatsbeiträge monatlich im Voraus zahlbar.
2.2 Bei einem Tagestarif setzt sich der monatliche Beitrag aus 30 Tagestarifen zusammen. Für einen Zeitraum von weniger als einem Monat wird der Beitrag tageweise berechnet.
3. Entgelte für nutzungsabhängige Leistungen zzgl. anwendbarer Steuern werden Mietkunden gemäß den veränderlichen, jeweils geltenden TOP-Business-Tarifen nachträglich in Rechnung gestellt. Sie sind in dem Monat nach dem Kalendermonat, in dem die zusätzlichen Leistungen bereitgestellt wurden, zahlbar.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die in Anspruch genommenen Leistungen – auch vonseiten seiner Geschäftspartner und Veranstaltungsteilnehmer – die geltenden bzw. vereinbarten Preise der TOP Tagung & Business Center GmbH zu zahlen. Er haftet für die Bezahlung sämtlicher von den Geschäftspartnern und Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommenen Leistungen sowie für die von diesen verursachten Kosten. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen, Kosten und Auslagen der TOP Tagung & Business Center GmbH an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
5. Wenn der Kunde einen besonderen Rabatt, eine Ermäßigung oder ein Sonderangebot in Anspruch genommen hat, kann die TOP Tagung & Business Center GmbH diese Vorteilsnahme ohne weitere Ankündigung für nichtig erklären, wenn der Kunde gegen die vorliegenden Geschäftsbedingungen verstößt oder mindestens zwei Mal den Fälligkeitstermin einer Zahlung versäumt.
6. Der Kunde sichert, wo es lokal vorgesehen ist, die umgehende Zahlung aller Steuer- und Zollforderungen, das heißt aller Umsatz-, Gebrauch-, Verbrauch- und sonstigen Steuern, Abgaben und Lizenzgebühren zu, die er an eine Institution der öffentlichen Hand entrichten muss. Auf Verlangen der TOP Tagung & Business Center GmbH legt er den Nachweis für das Tätigen einer solchen Zahlung vor. Zudem gewährleistet er die umgehende Abgeltung aller von der TOP Tagung & Business Center GmbH an Behörden entrichteten Steuern und Abgaben, die auf die Räumlichkeiten zurückzuführen sind. Dazu gehören unter anderem alle Bruttoumsatz-, Miet- und Belegungssteuern, Steuern für das persönliche Sacheigentum, Stempelsteuern oder sonstige Urkundensteuern und -gebühren.
7. Der Kunde muss nach Abschluss eines Mietvertrags einen Vorschuss / eine Sicherheitsleistung in Höhe des zweifachen Monatsbeitrags (zzgl. Steuern wie die Umsatzsteuer, falls zutreffend) zahlen. Dieser Betrag wird von der TOP Tagung & Business Center GmbH zinslos verwaltet als Sicherheit für die Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden gemäß diesem Vertrag.
7.1 Der Vorschuss / die Sicherheitsleistung oder jeder Restbetrag nach Abzug der ausstehenden Beiträge und sonstiger an die TOP Tagung & Business Center GmbH zahlbarer Kosten wird an den Kunden zurückgegeben, nachdem dieser alle von der TOP Tagung & Business Center GmbH an ihn gerichteten Forderungen beglichen hat und die entsprechenden Geldmittel bereitgestellt wurden.
7.2 Die TOP Tagung & Business Center GmbH kann verlangen, dass der Kunde einen Vorschuss / eine Sicherheitsleistung in erhöhter Form zahlt, wenn die ausstehenden Beiträge über dem verwalteten Vorschuss bzw. der Sicherheitsleistung liegen und/oder der Kunde im Rahmen eines früheren Vertrages die Beiträge nicht bei Fälligkeit an die TOP Tagung & Business Center GmbH beglichen hat.
8. Eine Anmeldegebühr wird dem Kunden als Mieter in Form einer einmaligen Gebühr in Rechnung gestellt, die in den individuellen Verträgen erfasst ist.
9. Die Zahlungen sollten idealerweise unbar erfolgen. TOP Tagung & Business Center GmbH arbeitet stets daran, ihren Beitrag für den Umweltschutz zu erweitern, und ermutigt ihre Kunden dazu, Gleiches zu tun. Deshalb versendet die TOP Tagung & Business Center GmbH alle Rechnungen elektronisch (wo vom Gesetzgeber erlaubt). Der Kunde sollte im Gegenzug die Zahlung durch eine automatische Zahlungsmethode veranlassen, etwa per Bankeinzug oder Kreditkarte, sofern lokale Banksysteme dies ermöglichen.
10. Erfolgen Zahlungen durch den Kunden nicht bei Fälligkeit, wird für alle überfälligen Restbeträge eine Gebühr berechnet.
11. Fechtet der Kunde eine Rechnung an und begleicht er diese nur anteilig, muss er den unstrittigen Betrag bis zum Fälligkeitsdatum zahlen, ansonsten werden Verzugszinsen fällig.
12. Verfügt der Kunde über unzureichende Geldmittel oder verweigert er die Zahlung, zahlt er für jeden nicht einlösbaren Scheck oder jede sonstige nicht getätigte Zahlung bzw. Rücklastschrift eine Gebühr.

V. Preisänderungen, Zahlungsmodalitäten

1. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten nur für das jeweilige Kalenderjahr. Die TOP Tagung & Business Center GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind in der Buchungsbestätigung bzw. im Vertrag schriftlich vereinbart.
2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung oder Nutzungsbeginn sechs Monate und erhöht sich der von der TOP Tagung & Business Center GmbH allgemein für vergleichbare Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Nutzung oder Veranstaltung über die sechs Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Nach Abschluss des Vertrages zum Tage der Nutzung oder der Veranstaltung eintretende Erhöhungen der Mehrwertsteuer werden nachberechnet. Von dieser Klausel ausgenommen sind Premiumkunden und Verträge mit eigenen Vertragsbedingungen.
3. Die Preise können seitens der TOP Tagung & Business Center GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen in der Nutzung, der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der TOP Tagung & Business Center GmbH oder der Aufenthaltsdauer (Tage – Zeiten) der Gäste wünscht und die TOP Tagung & Business Center GmbH dem zustimmt.
4. Rechnungen der TOP Tagung & Business Center GmbH sind binnen 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die TOP Tagung & Business Center GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die TOP Tagung & Business Center GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen – bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz – zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro an die TOP Tagung & Business Center GmbH zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
5. Als Rechnungsanschrift gilt die uns vorliegende Adresse. Abweichende Anschriften können bis zum Antritt der Nutzung oder dem Veranstaltungstag in schriftlicher Form übermittelt werden. Nachträgliche Änderungen des Rechnungsempfängers werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro berechnet.
6. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann die TOP Tagung & Business Center GmbH 60 % des Differenzbetrags als entgangenen Gewinn in Rechnung stellen.
7. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten oder rechtskräftigen Forderung gegen eine Forderung der TOP Tagung & Business Center GmbH aufrechnen oder mindern.
8. Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden nach dem Dafürhalten der TOP Tagung & Business Center GmbH zweifelhaft erscheinen lassen, so ist die TOP Tagung & Business Center GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistungen die vereinbarten Leistungen zu Verfügung zu stellen.

VI. Rücktritt vom Vertrag

1. Der Kunde ist grundsätzlich berechtigt, von seinem Vertrag oder seiner Buchung zurückzutreten. Jedwedes Stornierungsersuchen ist dabei schriftlich abzufassen und der TOP Tagung & Business Center GmbH vorzulegen.
1.1 Eine kostenfreie Stornierung bedarf der schriftlichen Zustimmung der TOP Tagung & Business Center GmbH. Erfolgt diese Zustimmung nicht, so sind die vertraglich vereinbarten Platz- bzw. Raummieten sowie alle bei Dritten veranlassten Leistungen zu zahlen.
1.2 Sofern zwischen der TOP Tagung & Business Center GmbH und dem Kunden schriftlich ein Termin vereinbart wurde, bis zu dem eine kostenfreie Stornierung des Vertrags oder der Buchung zulässig ist, kann der Kunde die Abmachung bis zum vereinbarten Termin stornieren, ohne Zahlungs- oder Erfüllungsansprüche der TOP Tagung & Business Center GmbH auszulösen. Das Stornierungsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zur Stornierung schriftlich gegenüber der TOP Tagung & Business Center GmbH ausübt (siehe VI.1.3).
1.3 Tritt der Kunde nach Vertragsunterzeichnung bzw. nach Ablauf der vertraglich vereinbarten kostenfreien Stornofrist zurück, gelten folgende Bedingungen:

Raumbuchungen ohne zusätzliche Leistungen:

Frist bis Nutzungs- /Veranstaltungsbeginn Frist bis Nutzungs- /Veranstaltungsbeginn
Bis 30 Tage 0 % (kostenfreier Rücktritt)
Ab 29 Tage 40 %
Ab 21 Tage 70 %
Ab 7 Tage 100 %

Arbeitsplatz/Coworking Space:

Die kostenfreie Stornierung der Mietverträge ist nach Unterzeichnung des Vertrags nicht mehr möglich. Es bedarf einer Kündigung seitens des Mieters, die das Vertragsende beinhaltet.

Arbeitsplatz-/Raumbuchungen zuzüglich Leistungen wie Catering, spezielle Veranstaltungstechnik etc.:

Frist bis Nutzungs- /Veranstaltungsbeginn fälliger Anteil an vereinbarter Miete + Anteil an gebuchten Zusatzleistungen
Bis 30 Tage 0 % (kostenfreier Rücktritt)
Ab 29 Tage 40 %
+ 40 %
Ab 21 Tage 70 %
+ 70 %
Ab 7 Tage 100 %
+ 100 %

Bei Buchung von Tagungspauschalen:

Frist bis Nutzungs- /Veranstaltungsbeginn fälliger Anteil der Tagungspauschale
Bis 30 Tage 0 % (kostenfreier Rücktritt)
Ab 29 Tage 40 %
Ab 21 Tage 70 %
Ab 7 Tage 100 %

2. Sofern ein kostenfreies Stornierungsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die TOP Tagung & Business Center GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der TOP Tagung & Business Center GmbH auf sein Recht zur Stornierung im Rahmen einer von TOP Tagung & Business Center GmbH festgesetzten Frist nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der TOP Tagung & Business Center GmbH nicht zur festen Buchung im Rahmen einer von der TOP Tagung & Business Center GmbH festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag die ursprünglich vereinbarte, kostenlose Stornierungsfrist außer Kraft gesetzt wird.
3. Ein Rücktritt der TOP Tagung & Business Center GmbH vom Vertrag ist möglich, falls die TOP Tagung & Business Center GmbH von Umständen Kenntnis erlangt, die darauf schließen lassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde fällige Forderungen der TOP Tagung & Business Center GmbH nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der TOP Tagung & Business Center GmbH gefährdet erscheinen. Gründe für einen Rücktritt vonseiten der TOP Tagung & Business Center GmbH sind beispielsweise der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Einleitung eines außergerichtlichen, der Schuldenregulierung dienenden Verfahrens oder die Einstellung von Zahlungen durch den Kunden.
4. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß V.1 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die TOP Tagung & Business Center GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Rücktritt der TOP Tagung & Business Center GmbH vom Vertrag ist weiterhin möglich, sofern die gebuchten Räume nicht mehr zur Verfügung stehen, sowie durch Veränderungen des Eigentümers an der Immobilie.
5. Ferner ist die TOP Tagung & Business Center GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls * höhere Gewalt oder andere von der TOP Tagung & Business Center GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
6. Bei berechtigtem Rücktritt der TOP Tagung & Business Center GmbH vom Vertrag entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach VI.4 und VI.5 ein Schadensersatzanspruch von der TOP Tagung & Business Center GmbH gegen den Kunden bestehen, so kann die TOP Tagung & Business Center GmbH den Anspruch pauschalieren. Die Klauseln VII.4 bis VII.7 gelten entsprechend.

VII. Vertragsinhalte betreffend Veranstaltungen

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
1.1    Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der TOP Tagung & Business Center GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
1.2    Im Falle einer Zuwiderhandlung ist die TOP Tagung & Business Center GmbH berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag in Höhe von 20,00 Euro für den entstandenen Ausfall zu fordern, der der TOP Tagung & Business Center GmbH für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre.
1.3    TOP Tagung & Business Center GmbH übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgenommenen Speisen und Getränken.
2. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der TOP Tagung & Business Center GmbH mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der TOP Tagung & Business Center GmbH G.
3. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden muss mindestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, damit die TOP Tagungszentren AG prüfen kann, ob die Reduzierung für die Abrechnung anerkannt wird. Bei Abweichungen über das anerkannte Maß hinaus wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl berechnet.
4. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl kann unter Umständen die gewünschte Speisenfolge nicht mehr serviert werden, es sei denn, die TOP Tagung & Business Center GmbH hat der Änderung zugestimmt.
5. Bei größeren Erhöhungen der Teilnehmerzahl ist die TOP Tagung & Business Center GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.
6. Die Tagesmietpreise beziehen sich auf den Zeitraum von 07:45 bis 17:30 Uhr. Tagesveranstaltungen, die länger als 17:30 Uhr andauern, werden zusätzlich mit einem entsprechenden Abendtarif berechnet. Gültigkeit hat die jeweilige Buchungsbestätigung.
7. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die TOP Tagung & Business Center GmbH diesen Abweichungen zu, so kann die TOP Tagung & Business Center GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltungen und muss die TOP Tagung & Business Center GmbH Gäste wegen der verspäteten Räumung in einem anderen Tagungsraum unterbringen, trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallenden Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche der TOP Tagung & Business Center GmbH bleiben dadurch unberührt.
8. Bei Veranstaltungen, die über 21:30 Uhr hinausgehen, kann die TOP Tagung & Business Center GmbH falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand berechnen. Ferner kann die TOP Tagung & Business Center GmbH aufgrund von Einzelnachweisen Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss den Heimweg antreten müssen und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

VIII. Vertragsinhalte betreffend Vermietungen

1. Vertragsdauer
Jeder unter II.2 genannte Vertrag ist für den in ihm genannten Zeitraum gültig und wird anschließend automatisch jeweils um die gegenwärtig vereinbarte Dauer verlängert, sofern er nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt wird.
2. Kündigung des Vertrags
Jeder der unter II.2 genannten Verträge kann vonseiten sowohl des Kunden als auch der TOP Tagung & Business Center GmbH zum darin angegebenen Fristende oder zum Ende einer Verlängerung unter Einhaltung einer mindestens dreimonatigen Frist schriftlich gegenüber der jeweils anderen Seite gekündigt werden. Dies gilt, sofern der Vertrag keine andere Kündigungszeit vorsieht.
3. Fristlose Kündigung
Die TOP Tagung & Business Center GmbH kann jeden unter II.2 genannten Vertrag gegenüber dem Kunden fristlos und ohne weitere Maßnahmen kündigen, wenn der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen verstößt und der Verstoß nicht behoben werden kann oder sein Verhalten oder das einer Person im TOP Business Center mit seiner Erlaubnis oder aufgrund seiner Aufforderung mit der üblichen Nutzung des Mietobjekts, die nach alleinigem Ermessen von der TOP Tagung & Business Center GmbH festgelegt wird, nicht vereinbar ist.
3.1 Sofern die TOP Tagung & Business Center GmbH diesen Vertrag aus einem dieser Gründe kündigt, enden damit nicht die noch ausstehenden Verbindlichkeiten, einschließlich der genutzten oder gebuchten zusätzlichen Leistungen.
3.2 Eine fristlose Kündigung seitens der TOP Tagung & Business Center GmbH für die Verträge der Geschäfts- und Firmensitzadressen tritt ebenfalls ein, sofern die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Voraussetzung ist in allen unter II.2 genannten Vertragsfällen ein SEPA-Mandat, sodass die Zahlungen
bis zum 3. Werktag eines Monats eingezogen werden. Alternative Zahlungsweisen stellen die Abbuchungen durch Kreditkarte seitens der TOP Tagung & Business Center GmbH dar. 
Büro auf Zeit: Voraussetzung ist ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein bestätigter Dauerauftrag für die Dauer der Anmietung; alternative Zahlungsweise siehe unter VIII.3.2.
Bürovermietung: Voraussetzung ist ein bestätigter Dauerauftrag.
Coworking Space: Die Bezahlung des Monatsbetrags erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat oder alternative Zahlungsmethoden (Kreditkarte).
4. Mietzahlungen
Alle Mietzahlungen sind im Voraus bis zum 3. eines Monats zu begleichen oder seitens der TOP Tagung & Business Center GmbH einzuziehen. Ist die Miete bis zum 15. eines Monats aus einem Grund nicht bei der TOP Tagung & Business Center GmbH eingegangen, werden die Leistungen der Geschäfts- und Firmenadressen sowie Büro auf Zeit oder Coworking-Arbeitsplätze mit sofortiger Wirkung unterbunden. Im Falle einer Büroanmietung für eine Dauer von mehr als 12 Monaten regelt die Zahlungsweise der gewerbliche Mietvertrag. Werden die Zahlungen aller Vertragsbestandteile (II.2.1 – II.2.7) nicht erfüllt, erfolgt keine Rückzahlung eventueller Kautionen.
5. Kautionen
Im Falle einer Bürovermietung (Büro auf Zeit, Bürovermietung für eine Dauer von mehr als 12 Monaten) ist eine Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten verpflichtend.
6. Schlüsselkaution
Für alle Büroanmietungen stehen den Kunden je 2 Schlüsselsätze (Eingangs- und Bürotür) zur Verfügung. Die Zurverfügungstellung zusätzlicher Schlüsselsätze wird individuell vertraglich festgehalten und mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro je Schlüsselsatz in Rechnung gestellt.
7. Briefkastenschlüssel
Bei Anmietung/Nutzung eines eigenen Briefkastens durch einen Mieter ist eine Schlüsselkaution in Höhe von 25,00 Euro je Schlüssel zu hinterlegen. Die TOP Tagung & Business Center GmbH behält sich das Recht vor, einen Schlüssel zu den Briefkästen zur eigenen Verfügung zurückzubehalten.
8. Parkkarte
Für beantragte und ausgegebene Parkkarten (Dauerparkkarte) wird eine Kaution in Höhe von 20,00 Euro je Parkkarte erhoben.
9. Mitarbeiterwerbung
Während der Laufzeit jedes Vertrags sowie über einen Zeitraum von 6 Monaten darüber hinaus werden weder die TOP Tagung & Business Center GmbH noch der Kunde bewusst versuchen, Mitarbeiter des Vertragspartners abzuwerben, noch ein Arbeitsverhältnis anbieten. Diese Verpflichtung gilt für den Kunden in Bezug auf alle in dem vorgesehenen TOP Business Center angestellten Mitarbeiter bis 6 Monate nach Vertragsende. Es wird festgelegt, dass die verstoßende Partei der nicht verstoßenden Partei den Gegenwert eines Jahresgehalts für jeden betroffenen Mitarbeiter zahlt. Keine Bedingung dieser Klausel hindert die TOP Tagung & Business Center GmbH oder den Kunden im beschriebenen Zeitraum an der Anstellung einer natürlichen Person, die in gutem Glauben und unabhängig auf eine allgemein angelegte, öffentliche Ausschreibung reagiert.
10. Vertretung der Mitarbeiter der TOP Tagung & Business Center GmbH durch den Kunden
Für die Dauer dieses Vertrags stimmt der Kunde zu, dass weder der Kunde noch Teilhaber, Mitglieder, Führungskräfte oder Mitarbeiter des Kunden einen derzeitigen oder ehemaligen Mitarbeiter der TOP Tagung & Business Center GmbH in einer Streitigkeit mit oder in einem Gerichtsverfahren gegen die TOP Tagung & Business Center GmbH vertreten oder anderweitig juristisch beraten.
11. Mitteilungen
Alle offiziellen Mitteilungen müssen schriftlich an die im Vertrag zuerst genannte Adresse erfolgen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er seine bei der TOP Tagung & Business Center GmbH hinterlegte Adresse jederzeit bei dem vereinbarten TOP Business Center aktualisiert.
12. Vertraulichkeit
Die Bedingungen dieses Vertrags sind vertraulich. Weder die TOP Tagung & Business Center GmbH noch der Kunde dürfen sie ohne die Zustimmung der anderen Seite preisgeben, sofern sie nicht dazu per Gesetz oder von einer Behörde aufgefordert werden. Diese Verpflichtung gilt über das Ende dieses Vertrags hinaus.

IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit die TOP Tagung & Business Center GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung, die sachgerechte Bedienung und die ordnungsgemäße Rückgabe, auch von TOP Tagung & Business Center GmbH eigenen Anlagen. Er stellt die TOP Tagung & Business Center GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der TOP Tagung & Business Center GmbH bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den Einrichtungen der TOP Tagung & Business Center GmbH gehen zulasten des Kunden, soweit die TOP Tagungszentren AG diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die TOP Tagung & Business Center GmbH pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung der TOP Tagung & Business Center GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die TOP Tagung & Business Center GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der TOP Tagung & Business Center GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen oder Beschädigungen (auch Bekleben von Wänden ) an von der TOP Tagung & Business Center GmbH zur Verfügung gestellten oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit auf Kosten des Kunden sofort beseitigt.
6. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften, die Einhaltungen der Bestimmungen des Lärmschutzes, des Jugendschutzes, des Umweltschutzes, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Brandschutzes sowie die Zahlung der GEMA- Gebühren.

X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen oder Einrichtungen der TOP Tagung & Business Center GmbH. Die TOP Tagung & Business Center GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in X.4 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die TOP Tagung & Business Center GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die TOP Tagung & Business Center GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Dekorationsmaterial auf Kosten des Kunden zu entfernen bzw. die Anbringung zu untersagen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Dekorationsmaterial vorher mit der TOP Tagung & Business Center GmbH abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung/Ende der Mietzeit unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die TOP Tagung & Business Center GmbH die Entfernung und Lagerung zulasten des Kunden vornehmen. Müssen die Gegenstände im Veranstaltungsraum verbleiben, kann die TOP Tagung & Business Center GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
4. Der Mieter von Büroeinheiten ist verpflichtet, diese in dem Zustand zu übergeben, den der Mieter bei Übergabe seitens der TOP Tagung & Business Center GmbH erhalten hat. Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesendet. Die TOP Tagung & Business Center GmbH bewahrt die Sachen 3 Monate auf; danach werden sie als Fundstücke, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Die Kosten der Verwahrung hat der Kunde zu tragen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich die TOP Tagung & Business Center GmbH nach Ablauf der Frist eine Vernichtung auf Kosten des Kunden vor.
5. Für eingebrachte Sachen haftet die TOP Tagung & Business Center GmbH grundsätzlich nicht, dies ist Mietersache. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn Tagungsräume oder Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben.

XI. Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Klausel, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für alle beiderseitigen Verpflichtungen der Sitz der TOP Tagung & Business Center GmbH in Dortmund.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der TOP Tagungszentren AG. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs.2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der TOP Tagung & Business Center GmbH
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Der Kunde muss alle angemessenen und ordnungsgemäßen Kosten, einschließlich Anwaltskosten, zahlen, die der TOP Tagung & Business Center GmbH bei der Durchsetzung dieses Vertrags entstehen.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nutzungen oder Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle unwirksamer Bestimmungen werden diese durch gesetzliche Bestimmungen ersetzt, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.
7. Der Kunde hat zur Kenntnis genommen und akzeptiert, dass die persönlichen Informationen und Daten allen Einheiten der TOP Tagung & Business Center GmbH, unabhängig von deren Standort, zur Erbringung der genannten Dienste übermittelt und zugänglich gemacht werden.

Sonderregelung (Corona Klausel):

Der Eintritt unvorhersehbarer oder vom Parteienwillen unabhängiger Umstände, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt als ein von außen kommendes, von keiner Partei beherrschbares Ereignis, das von niemanden im Rahmen der zumutbaren Sorgfalt abgewendet werden konnte, berechtigen die TOP Tagung & Business Center GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bzw. zur gänzlichen oder teilweisen Stornierung des Auftrages, ohne dass der Kunde daraus Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten kann. Als Force-Majeure-Ereignis im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere höhere Gewalt, Epidemien und Pandemien, Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Unruhen, staatliche Regelungen, Entscheidungen oder sonstige Maßnahmen oder jegliches sonstige Ereignis ähnlicher oder nicht ähnlicher Art, das als unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstand zu qualifizieren ist, anzusehen.

Stand: 2023